Der Auftragsverarbeiter setzt die folgenden Unterauftragsverarbeiter im Rahmen der Verarbeitung von Daten für den Auftraggeber ein:
Die folgenden Dienste dienen dem Auftragsverarbeiter in erster Linie, um das Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber durchzuführen. In diesem Fall verarbeitet der Auftragsverarbeiter die personenbezogenen Daten als Verantwortlicher (z.B. Kontaktinformationen der Mitarbeiter der Kunden oder Inhalte der Kommunikationen mit ihnen). Dagegen werden diese Dienste nur ausnahmsweise im Rahmen der für den Auftraggeber durchgeführten Auftragsverarbeitung (welche primär die Daten der Social Media Nutzer/ Endkunden betrifft) eingesetzt. Das sind z.B. Fälle, in denen ein Servicevorgang via E-Mail oder Chat besprochen wird und Informationen zu den beteiligten Nutzern enthält. Dennoch legt der Auftragsverarbeiter auch an diese Dienste die gleichen Voraussetzungen an die Rechtmäßigkeit und Sicherheit ihres Einsatzes, wie bei Primärdiensten an.